IG Bibertbahn - 23. September 2004

Warum sperren sich Regionalpolitiker im Landkreis Fürth gegen eine Reaktivierung der Bibertbahn?

Pressemitteilung/Leserbrief der IG Bibertbahn

Seit die Interessengemeinschaft Bibertbahn (IGBB) offiziell ihre Arbeit aufnahm, werden von Politikern immer wieder monoton die gleichen Argumente gegen eine Wiederinbetriebnahme der Strecke herunter gebetet, obwohl diese bereits mehrfach, unter anderem auch in der Studie der IGBB, widerlegt wurden. Hier nur die wichtigsten Beispiele:

"Da schienengleiche Bahnübergänge nicht mehr zulässig sind, müsse die Bibertbahn die Zirndorfer bzw. Albrecht-Dürer-Straße über- oder unterqueren. Da können wir doch gleich eine U-Bahn bauen."

Dies ist falsch: Bei einer Wiederinbetriebnahme ist es sehr wohl zulässig, auch Halbschranken und Blinklichtanlagen wieder zu installieren. Diese sind letztlich in der Funktion nichts anderes als eine normale Verkehrsampel. Sie können z.B. mit der Ampelanlage an der Kreuzung Rothenburger-/Zirndorfer Straße gekoppelt werden. Der Rückstau kann gar nicht groß werden, da der Hauptverkehr weder aus der Zirndorfer Straße noch aus der Albrecht Dürer Straße kommt, sondern auf der Rothenburger Straße in Ost-West-Richtung fließt.

"Wenn die Bahn reaktiviert wird, dann muss ein aufwändiges Planfeststellungsverfahren für die gesamte Strecke eingeleitet werden. Dies dauert viele Jahre."

Dies ist so nicht korrekt: Wenn eine Strecke gewidmet ist und wieder in den Zustand vor der Stilllegung versetzt wird, ist kein langwieriges Planfeststellungsverfahren erforderlich. Wenn aber ein neuer Haltepunkt, z.B. "Zirndorf Bad", errichtet werden soll, kann auch in diesem Fall auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet und die verkürzte Form der Plangenehmigung eingeleitet werden. Die Aussage, 4 Jahre nach der Stilllegung gilt diese Feststellung nicht mehr, ist schlichtweg falsch. Solche Fristen mögen zwar für Baugrundstücke gelten, aber nicht für eine Bahntrasse!

"Die Einfahrt in Stein auf die Gleise der Deutschen Bahn ist nicht möglich."

Das Gegenteil ist der Fall: Die Deutsche Bahn ist per Gesetz dazu verpflichtet, dritte Nutzer auf ihre Strecken zu lassen, wenn dies machbar ist. In der Studie der IGBB ist nachzulesen, dass auf der Strecke nach Nürnberg noch genügend Platz für die Züge der Bibertbahn besteht. Das Arbeitspapier wurde den Kommunalpolitikern zur Verfügung gestellt. Warum um alles in der Welt wollen sie sich diese Informationen nicht aneignen?

"Die Trasse liegt am Rand der beiden Städte Zirndorf und Oberasbach und ist damit für die Bürger schwer erreichbar."

Gilt für die Bibertbahn ein anderes Maß? Erste Planskizzen zeigen, dass die U-Bahn in Oberasbach in einer Röhre unter der Rothenburger Straße fahren soll. Die Trasse der Bibertbahn verläuft nur wenige Meter entfernt parallel zur genannten Staatsstraße. Wie soll da ein grundlegend anderer Einzugsbereich für die Bevölkerung gemessen werden? Über Bushaltestellen, wie z.B. Talstraße in Oberasbach, ist die Biberttrasse gut an den ÖPNV angeschlossen. Ähnlich wie die U-Bahn kann auch die Bibertbahn über einen neuen Streckenast direkt den Zirndorfer Bahnhof erreichen.

"Eine reaktivierte Bibertbahn verhindert eine U-Bahn in den Landkreis Fürth."

Das ist ebenfalls falsch: Die Wiederinbetriebnahme der Bibertbahn heute lässt technisch in zwanzig Jahren alle Optionen für eine Weiterführung als U-Bahn, Stadtbahn oder Straßenbahn offen, wenn dies notwendig erscheint.

"Nürnberg hat genügend Geld und baut die U-Bahn bis zur Landkreisgrenze."

Auch wenn es offizielle Dokumente für den Weiterbau nach Fürth Süd gibt, hat doch längst ein Umdenken begonnen. Gerade Nürnberger Politiker scheinen ihren Kollegen im Landkreis weit voraus zu sein, da man in der Großstadt bereits lebhaft über einen U-Bahn-Stopp in der Gustav-Adolf-Straße diskutiert und auf die kostensparende Straßenbahn setzen will. Ein Umdenken ist zwingend notwendig, da zur Zeit einfach die Mittel für den kostspieligen Bau der U-Bahn fehlen und auch in absehbarer Zeit nicht aufzubringen sind. Es muss doch erlaubt sein, über effizientere Lösungen nachzudenken, die den gleichen Nutzen für erheblich weniger Geld bringen. Die Bibertbahn dagegen passt in unsere Zeit: Die Rothenburger Straße ist schon heute überlastet. Bei Baustellen stauen sich die Fahrzeuge zu kilometerlangen Schlangen. Oberasbach kann nicht warten, bis sich in mehr als zwanzig Jahren eventuell eine Lösung abzeichnet. Die Bibertbahn kann schon morgen zu einem Bruchteil der Kosten einer U-Bahn Abhilfe schaffen. Sollte jedoch eine reaktivierte Bibertbahn gut angenommen werden (was inzwischen viele Anhänger der U-Bahn befürchten), dann können sich alle zufrieden auf die Schulter klopfen, da sie eine gute Lösung für vergleichbar wenig Geld gefunden haben. Wir müssen doch nicht an einem Prestige-Objekt U-Bahn festhalten, koste es, was es wolle!

Überall bei ICE-Strecken, S-Bahnen oder im sozialen Bereich Hartz IV versucht man heute Kosten einzusparen. Wie soll da der Bürger Politiker verstehen, die kostengünstige Lösungen unmöglich machen wollen: Bürgermeister Kohl z. B. sagte am 15.07.2004 öffentlich, er kenne keinen, der gegen die Reaktivierung der Bibertbahn ist. Warum lässt er dann eine Straße auf der Trasse bauen? Warum berücksichtigt er keinen Durchlass für die Bahntrasse bei der Planung der Westspange? Hier ist der mündige Bürger gefragt: Er soll sich mit dem Thema auseinander setzen und den Politikern den richtigen Weg weisen. In zwei Jahren wird in Zirndorf ein neuer Bürgermeister gewählt.

© 2004 Interessengemeinschaft Bibertbahn

Quelle: eMail/NFFB




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